13
Nov
2005

VfGH-Urteil/EU-Richtlinie

Zwei „kleine“ Beschlüsse welche demnächst unsere Demokratie positiv beeinflussen werden.

Die erste gute Nachricht:

Homosexuelle dürfen künftig bei der Mitversicherung nicht mehr diskriminiert werden.

»Wiener Walzer«

[auf dem Bild rechts ist der erster schwuler (neo)Gemeinderat Wiens Marco Schreuder,mit seinem (ehe)Partner,die Trauung fand in der Niederlande statt. ]

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die gesetzlichen Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht aufgehoben.
Konkret geht es um die Mitversicherung von nicht verwandten Personen. Bisher galt: Personen, die mit einem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt leben und den Haushalt unentgeltlich führen, sind mitversichert. Allerdings nur wenn sie „andersgeschlechtlich“ sind, wie es im Gesetz heißt. Dieser Ausschluss von Homosexuellen verstößt für den VfGH gegen den Gleichheitsgrundsatz
Eine Differenzierung nach dem Geschlecht ist demnach im Sinne der Menschenrechtskonvention ohne besonders „schwerwiegende Gründe“ nicht zulässig. Und solch schwerwiegende Gründe sind bei der Mitversicherung nicht gegeben, so der VfGH.

Jetzt ist der Ball bei der Regierung. Beide regierende Parteien geben einander die Schuld, dass das notwendige Gesetzt bis lang verzögert wurde.

Die zweite gute Nachricht:

Ausländer erhalten die gleiche Rechte bei wohnen.

»Orient meets Occident«

Die EU-Richtlinie 2003/109/EG, verpflichtet Österreich , in der Zukunft auch Angehörige von Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern), die sich hier langfristig niedergelassen haben, mit Staatsbürgern auf verschiedenen Gebieten gleichzustellen.
Eines davon umfasst den Zugang zu Verfahren zum Erhalt von Wohnraum (Art 11 f). Das sei als Öffnung der Gemeindebauten zu interpretieren Frist: 23. Jänner 2006.

Dies ist ein besonderer Fortschritt nach dem schmutzigen Wahlkampf von Strache.

Auch wenn mich freuen diese kleine Fortschritte, ich wünsche mir mehr:

Nämlich umdenken in den Köpfen der Menschen. Ich wünsche mir in einem Vorurteilfreies Land zu leben.
Und ein Europa, wo die Menschen keine Angst haben müssen wie jetzt in Frankreich,beruhigt auf die Straßen zu gehen einfach unbeschwert leben zu dürfen.

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dnepr - 13. Nov, 23:22

ein schritt in die richtige richtung, aber noch weit weg von einer gleichstellung gleichgeschlechtlichen beziehungen und traditioneller ehe.

Cheyenne - 14. Nov, 15:27

Ja, aber wenigstens mal ein kleiner Schritt. Ist ja besser als gar kein Schritt ! Freu mich, diese guten Nachrichten zu lesen !!

L.G.
Cheyenne
kopfchaos - 17. Nov, 21:11

schritt für schritt.....

..... is' auch die taktik der schweizer politik sich diesem thema zu nähern.....

in einzelnen kantonen gibt's bereits schon gewisse rechtsanpassungen und auch die rechtsprechung, respektive die gerichtspraxis wurde angepasst, jedoch längst nich' in allen kantonen, als vor einiger zeit ein vorstoss auf bundesebene, im rahmen der eidgenössischen gesetze versucht wurde, wurde dieser aber von eher rechts der mitte stehenden parteien abgewürgt, mit der begründung, dass erstens die kanton dies ma' versuchen sollen, die eidgenössischen gesetze können dann immer noch angepasst werden (hätte man dies auch so beim frauenstimmrecht gehandhabt, so hätte der kanton appenzell dies noch immer nich'.....!), und zweitens dass sich die verfassung der eidgenossenschaft eben nich' nur auf gott, sondern auch auf der familie abstützt und es deswegen nich' sinn der sache sei auch gleichgeschlechtliche paare gleichzustellen (dies kam vor allem aus konservativ-katholischen kreisen, aber auch aus freikirchlichen und liberal-evangelischen kreisen).....

mittlerweile sind nun aber auch auf eidgenössischer gesetzesebene gewisse anpassungen getätigt worden, aber so verklausuliert, dass man zwanzig anwälte braucht, die sich dann gegenseitig und sich selbst widersprechen in ihren interpretationen der jeweiligen gesetze.....

man sieht, es is' noch viel lobby-arbeit not.....
eclipse - 18. Nov, 00:12

@Cheyenne

die kleinen schritte dauern aber leider viel zu lange, es wird zeit für einen großen schritt und etwas mehr mut in der politik.
eclipse - 18. Nov, 00:52

"es is' noch viel lobby-arbeit not.."

noch sehr viel lobby arbeit und solange die kirche sich immer wieder in die politik einmischt , kirche und staat sollten streng getrennt sein, wird es nicht einfach sein gegen mittelalterliche vorurteile anzukämpfen das ist in österreich nicht anders wie in der schweiz.
Marko25 - 16. Nov, 09:27

hoffentlich gehts so weiter!

spätestens in 1 Jahr "WIRD ALLES GUT"

eclipse - 17. Nov, 23:21

@Marko25

"wird alles gut"

ja mein optimismus hält sich in grenzen,nach dem ausgerechnet heute sorgt wieder ein politiker, der auch volksanwalt ist für aufregung.

ewald stadler hatte sich auf einer parteiveranstaltung gegen "homosexuelle und andere perverse partnerschaften" gewandt,so was wird die FPÖ nicht goutieren.
solche aussage ist schlicht menschenrechtswidrig und mich erfühlt es mit wut.
leider so schaut hier zu lande aus lieber marko.
dnepr - 17. Nov, 23:36

es ist auch in einem jahr noch nicht alles gut

das ein volksanwalt nicht absetzbar ist, auch wenn er gegen grundrechte und europäischen menschenrechtskonventionen verstößt ist doch ein witz.

eclipse - 17. Nov, 23:43

@dnepr

ich bin guter hoffnung dass gerade causa stadler wird hier für positive veränderungen sorgen.
der grüne parteichef van der bellen stellte für die nächste nationalratssitzung anfang dezember bereits einen entsprechenden antrag in aussicht um eine absetzbarkeit von volksanwälten.
und ich hoffe dass die ÖVP so wie SPÖ zustimmen werden.
eclipse - 19. Nov, 00:05

@dnepr

was ich auch nicht begreife:
wie es in diesem land möglich ist, dass jemand, der zu schlagenden burschenschaft gehört ,zum volksanwalt ernannt wird?

stadler ist mitglied der innsbrucker sängerschaft skalden ist, diese sängerschaften bestehen großteils aus altnazis.
kinomu - 19. Nov, 04:35

ganz einfach: er wurde in ein unwichtiges amt abgeschoben, weil er haider gefährlich zu werden drohte.
eclipse - 19. Nov, 13:20

@kinomu

ob das amt des volksanwaltes ist unwichtig oder nicht, können wir gerne ein anderes mal diskutieren.

die volksanwaltschaft ist aber nach der verfassung vor allem unabhängig.
und stadler ist alles andere als unabhängig, besonders nach solchen aussagen hat er für mich an glaubwürdigkeit einer "unabhängigen" verloren.

außerdem ist die volksanwaltschaft keine entsorgungsstelle für unfähige politikerInnen,die sich wiederholt einen „ausrutscher“ leisten.
kinomu - 19. Nov, 17:51

ja. als altpolitikerentsorgungsstellen gibt's schon den bundesrat, stronach, die vielen, neu geschaffenen öbb-gesellschaften etc - das sollte eigentlich reichen.
eclipse - 19. Nov, 18:57

@kinomu

„als altpolitikerentsorgungsstellen gibt's schon den bundesrat“

weil die fpö lediglich aus seiner rechter flügel zwei unbequeme parteimitglieder dort entsand (gudenus senior;kampel) soll das nicht heißen dass der bundesrat nur solchen beinhaltet.

die grünen haben zum beispiel dieser praxis nicht nachgegangen, ihre bundesrätInnen sind keine ausgediente altpolitikerInnen.
kinomu - 20. Nov, 16:21

ich habe auch nicht behauptet, der bundesrat würde nur ausrangierte politiker versorgen.
kinomu - 18. Nov, 14:40

psst


eclipse - 18. Nov, 16:02

@kinomu

das ist aber lieb von dir :-)

danke in namen meiner leserInnen,
ich kenne den link bereits ;-)
kinomu - 19. Nov, 04:35

und ich dachte, der wäre geheim. ;-)

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