23
Jan
2006

Gleichstellung von AusländerInnen

Endlich ist sie da!
Die Gleichbehandlung von MigrantInnen auf allen Ebenen.
Eine EU Richtlinie aus dem Jahr 2003 muss jetzt endlich in Österreich und damit auch in Wien umgesetzt werden und zwar zwingend spätestens ab Heute.
Es bedeutet für AusländerInnen die sich mindestens fünf Jahre andauernd, ununterbrochen in Österreich aufhalten eine vollkommene Gleichstellung.

Ein Recht auf Gemeindewohnungen,
auf soziale Sicherheit sowie Sozialhilfe,
für studierende Stipendien,
für selbstständige Gewerbescheine,
steuerliche Vergünstigungen,
Anerkennung der Berufsqualifizierenden Diplome, usw.

Es hat zwar etwas lange gedauert, aber ab Heute ändert sich schlagartig vieles im Leben von tausenden von MigrantInnen.
Die sind ab sofort per Gesetz mit Inländer gleichgestellt und damit keine Menschen zweiter Klasse mehr.

Es wird aber viel länger dauern bis sich unsere Gesellschaft auch anpasst und vorurteilfrei mit diesen Menschen umgehen wird.

Die EU Richtlinie 2003/109/EG /Artikel 11-Gleichbehandlung

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dnepr - 23. Jan, 01:30

http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=w&id=533585

so ganz scheint das aber noch nicht in trockenen tüchern zu sein , oder?

eclipse - 23. Jan, 01:40

@dnepr

wie andere eu-mitgliedstaaten ,so ist auch östereich spätestens ab heute verpflichtet zur umsetzung dieser richtlinie.
ob es der wiener roten alleinregierung passt oder nicht.
eclipse - 23. Jan, 11:30

die eu-richtlinie zur gleichbehandlung von ausländerInnen, die sich länger als fünf Jahre im land aufhalten, sei für salzburg zum beispiel kein problem.
dort werden seit dem Jahr 1992 gemeindewohnungen an migrantInnen vergeben, und zwar in jenem prozentsatz, der dem anteil an der gesamtbevölkerung entspricht.

1992 gingen elf prozent der wohnungen an ausländerInnen, jetzt sind es 20 prozent.

freilich gebe es bedingungen, etwa, dass man drei Jahre lang in salzburg gelebt haben muss, aber dies gelte für österreicherInnen genau so.
die quote werde jährlich angepasst.natürlich werden nur "nicht-eu-bürgerInnen" als ausländerInnen gerechnet , denn eu-bürger würden ja wie inländerInnen behandelt.

wien ist eben anders,leider.
hier ticken die uhren langsamer.

sHarper - 28. Mär, 20:44

Kritik an "Gleichbehandlung"

aus dem aktuellen LEFÖ-Newsletter:

Eine Richtlinie der Europäischen Union (aus dem Jahr 2003) sieht vor, dass „langfristig Aufenthaltsberechtigte“ auf den Gebieten der sozialen Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz wie nationale Staatsangehörige zu behandeln sind. Daher muss nun auch Österreich diese Bestimmungen umsetzen. Dabei handelt es sich konkret um Personen, die über einen der folgenden Aufenthaltstitel verfügen:

• Daueraufenthalt-EG
• Niederlassungsnachweis
• unbefristeter Aufenthaltstitel
(InhaberInnen von unbefristeten Aufenthaltstiteln benötigen eine Bestätigung der MA20, dass der Aufenthaltstitel der Richtlinie der Europäischen Union für „langfristig Aufenthaltsberechtigte“ entspricht)


Auch für den Bereich der Wohnraumvergabe sind EU-Richtlinien ausschlaggebend. Personen mit einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EG oder gleichgestellten älteren Titeln können bei der Abteilung Mieterhilfe-EU/Notfallswohnungen (Wiener Wohnen) einen Antrag auf eine Gemeindewohnung einbringen. Es scheint sich um einen langwierigen Prozess zu handeln, da vorerst ein Telefongespräch, dann ein Erstgespräch und in der Folge die Überprüfung des Aufenthaltstitels durch die MA20 erfolgt.


Insgesamt sind diese Schritte in Richtung Gleichstellung langfristig aufenthalts-berechtigter Drittstaatsangehöriger als positiv zu bewerten; fraglich ist allerdings die Umsetzung! Der Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EG wird nur an Personen vergeben, die 5 Jahre rechtmäßig in Österreich niedergelassen sind und über ein den ASVG-Richtsätzen entsprechendes Einkommen verfügen, sowie Unterkunft und Krankenversicherung nachweisen können. Das heißt, dass diese Gruppe ohnehin keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat. Fraglich ist auch, wie die Bewertung von bestehenden unbefristeten Aufenthaltstiteln erfolgen wird.


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